Glossar
Glossar: Begriffe rund um Firmengründung & Umzug in die Türkei
Die wichtigsten türkischen und rechtlichen Begriffe, kompakt erklärt, mit Verweis auf die passenden Leitfäden.
Dieses Glossar erklärt die zentralen Begriffe rund um Firmengründung, Aufenthalt, Steuern und Business Relocation in der Türkei, von Limited Şirket über Mali Müşavir bis zum Istanbul Finance Center.
Firmengründung
- Limited Şirket (LTD)
- Die gängigste Gesellschaftsform für ausländische Gründer in der Türkei, Haftung beschränkt auf die Kapitaleinlage, Mindestkapital ab 50.000 TRY.
- Anonim Şirket (A.Ş.)
- Türkische Aktiengesellschaft, geeignet für größere Strukturen und spätere Börsenpläne, Mindestkapital ab 250.000 TRY.
- MERSİS
- Zentrales, 16-stelliges elektronisches Handelsregistersystem der Türkei, jede Firma erhält dort ihre Registrierungsnummer.
- Mali Müşavir
- Türkischer Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, vergleichbar mit, aber nicht identisch zu einem deutschen Steuerberater, für jede Firma gesetzlich vorgeschrieben.
- Vekaletname
- Notariell beglaubigte Vollmacht, mit der viele Gründungsschritte erledigt werden können, ohne persönlich in der Türkei zu sein.
- Ticaret Sicili Gazetesi
- Das Handelsregister-Amtsblatt, in dem jede neu gegründete Firma offiziell veröffentlicht wird.
Aufenthalt & Umzug
- İkamet İzni
- Türkischer Aufenthaltstitel, es gibt mehrere Typen, u. a. kurzfristig, familiär, langfristig und für Studierende.
- e-İkamet
- Das Online-Portal der türkischen Migrationsbehörde für Anträge auf Aufenthaltstitel.
- Turkuaz Kart
- Privilegierter, unbefristeter Aufenthalts- und Arbeitsstatus für Investoren, Führungskräfte und gefragte Fachkräfte.
- SGK
- Die türkische Sozialversicherungsanstalt, bei der Angestellte, auch in der eigenen Firma, angemeldet werden.
Steuern & Anreize
- Kurumlar Vergisi
- Die türkische Körperschaftsteuer, aktueller Regelsatz 25 %, reduziert für zertifizierte Hersteller und in Sonderzonen.
- Serbest Bölge
- Türkisch für Freizone, ein Wirtschaftsgebiet mit voller Körperschaftsteuer-Befreiung auf Exporterträge.
- Teknopark
- Technologie-Entwicklungszone mit Körperschaftsteuer-Befreiung auf F&E-, Software- und Designerträge.
- Non-Dom-Regelung
- Neue 20-Jahre-Befreiung auf Auslandseinkünfte für Privatpersonen, die in den letzten 3 Jahren nicht in der Türkei steueransässig waren.
Business Relocation
- Istanbul Finance Center (İFM)
- Türkiyes zentraler Finanzdistrikt in Ataşehir/Ümraniye mit eigenen, zusätzlichen Steueranreizen für Regional-HQs und Finanzdienstleister.
- Katılımcı Belgesi
- Das Teilnehmerzertifikat, die formale Zugangsvoraussetzung für die steuerlichen Vorteile im Istanbul Finance Center.
- Relocation Blueprint
- Dein persönliches TÜRKİYEOS-Dokument mit Readiness Score, Roadmap, Kosten und nächsten Schritten für deine Verlagerung.
Bankkonto
- Vergi Numarası
- Türkische Steuernummer, kostenlos beim Finanzamt oder online mit Reisepass erhältlich, Voraussetzung für jedes Bankkonto und jede Firmengründung.
- İmza Sirküleri
- Notariell beglaubigtes Unterschriftenzirkular, das die Vertretungsberechtigung für eine Firma nachweist, u. a. nötig für die Eröffnung eines Firmenkontos.
- Devisenkonto (Fremdwährungskonto)
- Bankkonto in einer Fremdwährung wie EUR oder USD, das türkische Banken meist parallel zum Lira-Konto anbieten.
Mitarbeiter & Buchhaltung
- e-İzin
- Online-Portal des türkischen Arbeitsministeriums für Arbeitserlaubnisse ausländischer Mitarbeiter, nicht zu verwechseln mit e-İkamet für Aufenthaltstitel.
- Kıdem Tazminatı
- Türkische Abfindung, berechnet nach Dienstjahren und gedeckelt durch einen Höchstbetrag, der zweimal jährlich angepasst wird.
- e-Defter / e-Fatura
- Elektronische Buchführung (seit 2025 für praktisch jede bilanzierende Firma Pflicht) und elektronische Rechnung (Pflicht ab rund 3 Mio. TRY Vorjahresumsatz).
- MUHSGK
- Kombinierte monatliche Meldung für Lohnsteuer und Sozialversicherung (SGK) gegenüber den türkischen Behörden.
- KVKK / VERBİS
- Türkisches Datenschutzgesetz (KVKK) und das dazugehörige Verantwortlichenregister VERBİS, formale Registrierungspflicht erst ab bestimmten Schwellen wie mehr als 50 Mitarbeitern.
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