Steuer-Überblick

Steuerregime für deine Verlagerung in die Türkei

Die wichtigsten aktuellen Anreize und Regelungen für Unternehmen und Zuzügler, kompakt aufbereitet, mit Verweis auf die offiziellen Quellen.

Keine Steuerberatung. Dieser Überblick dient ausschließlich der ersten Orientierung und ist KEINE Steuer- oder Rechtsberatung. TÜRKİYEOS koordiniert nur und vermittelt geprüfte, lizenzierte Partner. Steuerrecht ändert sich laufend, verbindliche Auskünfte zu deinem konkreten Fall gibt ausschließlich ein lizenzierter Steuerberater.Stand der Quellen: 26.06.2026.
Sitzverlagerung / Regional-HQNEU 2026
95-100 %

KSt-Abzug auf Auslandserträge

Qualified Service Center (Nitelikli Hizmet Merkezi)

Konzerne, die ihr Regional-Headquarter bzw. ein qualifiziertes Dienstleistungszentrum in die Türkei verlegen, erhalten einen 95 %-Abzug auf die im Ausland erzielten Gruppen-Erträge, 100 % im Istanbul Finance Center.

  • Aktive Tätigkeit in mindestens 3 Ländern
  • Mindestens 80 % des Umsatzes von ausländischen Gruppenfirmen
  • Gewinne bis zur Abgabe der KSt-Erklärung in die Türkei transferieren
  • Vorteil für 20 Veranlagungszeiträume

Rechtsgrundlage: Gesetz Nr. 7582 (Doğrudan Yabancı Yatırımlar Kanunu)

Gültig: ab Veranlagungszeitraum 01.01.2026

Quelle: WTS Global / TBMM
ProduktionNEU 2026
12,5 %

statt 25 % auf Produktionserträge

Reduzierte Körperschaftsteuer für Hersteller

Zertifizierte Hersteller zahlen auf Produktionserträge nur noch 12,5 % Körperschaftsteuer, der halbierte Regelsatz.

  • Industrieregister-Zertifikat (sanayi sicil belgesi)
  • Aktive Produktionstätigkeit in der Türkei

Rechtsgrundlage: Gesetz Nr. 7582

Gültig: 2026

Quelle: WTS Global
Istanbul Finance CenterNEU 2026
100 %

KSt-Befreiung auf Transithandel & Vermittlung

Istanbul Finance Center (IFC)

Im IFC wird die bisherige 50 %-Befreiung auf Erträge aus Transithandel und Vermittlung auf 100 % angehoben. Zusätzlich Einkommensteuer-Befreiung für qualifiziertes Personal; die Vorteile sind bis 2047 verlängert.

  • Teilnehmerzertifikat (katılımcı belgesi) für das IFC
  • Gehalts-Befreiung für qualifiziertes Personal bis ~4-6× Mindestlohn

Rechtsgrundlage: Gesetz Nr. 7582 / İstanbul Finans Merkezi Kanunu

Gültig: 2026, verlängert bis 2047

Quelle: WTS Global
Technologie-ZonenIN KRAFT
100 %

KSt-Befreiung auf F&E / Software / Design

Technology Development Zones (Teknopark)

Erträge aus F&E-, Software- und Designtätigkeiten in Technologie-Entwicklungszonen sind aktuell bis 31.12.2028 vollständig körperschaftsteuerbefreit.

  • Tätigkeit innerhalb einer Teknopark-Zone
  • F&E-, Software- oder Designaktivität

Rechtsgrundlage: Teknoloji Geliştirme Bölgeleri Kanunu

Gültig: befristet bis 31.12.2028

Quelle: Invest in Türkiye
FreizonenIN KRAFT
100 %

KSt-Befreiung auf Exporterträge

Freizonen (Serbest Bölge)

Hersteller in Freizonen sind auf Exporterträge vollständig körperschaftsteuerbefreit (gültig bis zum EU-Vollbeitritt). Gewinne aus Inlandsverkäufen unterliegen dem Regelsatz von 25 %.

  • Betriebslizenz für eine Freizone
  • Befreiung gilt ausschließlich für Exporterträge

Rechtsgrundlage: Serbest Bölgeler Kanunu

Gültig: in Kraft

Quelle: Invest in Türkiye
RegionalanreizeIN KRAFT
50-90 %

KSt-Reduktion je nach Region

Regionale Investitionsanreize

Je nach Standort wird die Körperschaftsteuer um 50-90 % reduziert; in der am stärksten geförderten Region 6 sinkt der effektive Satz auf bis zu ~2,5 %.

  • Investitionsanreiz-Zertifikat (yatırım teşvik belgesi)
  • Sektor- und regionsabhängige Mindestinvestitionsschwellen

Rechtsgrundlage: Yatırımlarda Devlet Yardımları (Teşvik Sistemi)

Gültig: in Kraft

Quelle: Invest in Türkiye (PDF)
Zuzügler (Privatperson)NEU 2026
20

Jahre befreit auf Auslandseinkünfte

20-Jahre-Befreiung für Zuzügler (Non-Dom)

Privatpersonen, die in den letzten 3 Jahren nicht in der Türkei steueransässig waren, können bis zu 20 Jahre eine Befreiung auf Einkünfte aus dem Ausland erhalten.

  • In den letzten 3 Kalenderjahren nicht steueransässig in der Türkei
  • Betrifft im Ausland erzielte Einkünfte
  • Für diese Einkünfte keine Steuererklärung; Aufwendungen nicht abzugsfähig

Rechtsgrundlage: Gesetz Nr. 7582

Gültig: 2026

Quelle: Istanbul Lawyer Firm
Mindeststeuer, wichtig!IN KRAFT
10 % / 15 %

deckelt die Wirkung vieler Anreize

Inländische & globale Mindeststeuer

Seit 2025 gilt eine inländische Mindest-Körperschaftsteuer von 10 % (vor Abzügen/Befreiungen). Für große Konzerne greift zusätzlich die globale Mindeststeuer (Pillar Two) von 15 %. Das begrenzt, wie weit andere Anreize die Effektivsteuer drücken können, unbedingt vom Partner prüfen lassen.

  • Inländische Mindeststeuer ab Veranlagung 01.01.2025 (Neugründungen: erste 3 Jahre ausgenommen)
  • Globale Mindeststeuer für Konzerne mit konsolidiertem Umsatz > 750 Mio. €

Rechtsgrundlage: Gesetz Nr. 7524 (2024)

Gültig: Inländisch ab 01.01.2025 · Pillar Two ab 01.01.2024

Quelle: BDO Global

Welches Regime passt zu deinem Fall?

Welche dieser Regelungen für dich gelten, hängt von deiner Struktur, Branche und Tätigkeit ab. TÜRKİYEOS klärt das mit dir und bringt dich mit einem geprüften, lizenzierten Steuerpartner zusammen, wir beraten nicht selbst, wir koordinieren.