Steuerregime für deine Verlagerung in die Türkei
Die wichtigsten aktuellen Anreize und Regelungen für Unternehmen und Zuzügler, kompakt aufbereitet, mit Verweis auf die offiziellen Quellen.
KSt-Abzug auf Auslandserträge
Qualified Service Center (Nitelikli Hizmet Merkezi)
Konzerne, die ihr Regional-Headquarter bzw. ein qualifiziertes Dienstleistungszentrum in die Türkei verlegen, erhalten einen 95 %-Abzug auf die im Ausland erzielten Gruppen-Erträge, 100 % im Istanbul Finance Center.
- Aktive Tätigkeit in mindestens 3 Ländern
- Mindestens 80 % des Umsatzes von ausländischen Gruppenfirmen
- Gewinne bis zur Abgabe der KSt-Erklärung in die Türkei transferieren
- Vorteil für 20 Veranlagungszeiträume
Rechtsgrundlage: Gesetz Nr. 7582 (Doğrudan Yabancı Yatırımlar Kanunu)
Gültig: ab Veranlagungszeitraum 01.01.2026
Quelle: WTS Global / TBMMstatt 25 % auf Produktionserträge
Reduzierte Körperschaftsteuer für Hersteller
Zertifizierte Hersteller zahlen auf Produktionserträge nur noch 12,5 % Körperschaftsteuer, der halbierte Regelsatz.
- Industrieregister-Zertifikat (sanayi sicil belgesi)
- Aktive Produktionstätigkeit in der Türkei
KSt-Befreiung auf Transithandel & Vermittlung
Istanbul Finance Center (IFC)
Im IFC wird die bisherige 50 %-Befreiung auf Erträge aus Transithandel und Vermittlung auf 100 % angehoben. Zusätzlich Einkommensteuer-Befreiung für qualifiziertes Personal; die Vorteile sind bis 2047 verlängert.
- Teilnehmerzertifikat (katılımcı belgesi) für das IFC
- Gehalts-Befreiung für qualifiziertes Personal bis ~4-6× Mindestlohn
Rechtsgrundlage: Gesetz Nr. 7582 / İstanbul Finans Merkezi Kanunu
Gültig: 2026, verlängert bis 2047
Quelle: WTS GlobalKSt-Befreiung auf F&E / Software / Design
Technology Development Zones (Teknopark)
Erträge aus F&E-, Software- und Designtätigkeiten in Technologie-Entwicklungszonen sind aktuell bis 31.12.2028 vollständig körperschaftsteuerbefreit.
- Tätigkeit innerhalb einer Teknopark-Zone
- F&E-, Software- oder Designaktivität
Rechtsgrundlage: Teknoloji Geliştirme Bölgeleri Kanunu
Gültig: befristet bis 31.12.2028
Quelle: Invest in TürkiyeKSt-Befreiung auf Exporterträge
Freizonen (Serbest Bölge)
Hersteller in Freizonen sind auf Exporterträge vollständig körperschaftsteuerbefreit (gültig bis zum EU-Vollbeitritt). Gewinne aus Inlandsverkäufen unterliegen dem Regelsatz von 25 %.
- Betriebslizenz für eine Freizone
- Befreiung gilt ausschließlich für Exporterträge
KSt-Reduktion je nach Region
Regionale Investitionsanreize
Je nach Standort wird die Körperschaftsteuer um 50-90 % reduziert; in der am stärksten geförderten Region 6 sinkt der effektive Satz auf bis zu ~2,5 %.
- Investitionsanreiz-Zertifikat (yatırım teşvik belgesi)
- Sektor- und regionsabhängige Mindestinvestitionsschwellen
Rechtsgrundlage: Yatırımlarda Devlet Yardımları (Teşvik Sistemi)
Gültig: in Kraft
Quelle: Invest in Türkiye (PDF)Jahre befreit auf Auslandseinkünfte
20-Jahre-Befreiung für Zuzügler (Non-Dom)
Privatpersonen, die in den letzten 3 Jahren nicht in der Türkei steueransässig waren, können bis zu 20 Jahre eine Befreiung auf Einkünfte aus dem Ausland erhalten.
- In den letzten 3 Kalenderjahren nicht steueransässig in der Türkei
- Betrifft im Ausland erzielte Einkünfte
- Für diese Einkünfte keine Steuererklärung; Aufwendungen nicht abzugsfähig
deckelt die Wirkung vieler Anreize
Inländische & globale Mindeststeuer
Seit 2025 gilt eine inländische Mindest-Körperschaftsteuer von 10 % (vor Abzügen/Befreiungen). Für große Konzerne greift zusätzlich die globale Mindeststeuer (Pillar Two) von 15 %. Das begrenzt, wie weit andere Anreize die Effektivsteuer drücken können, unbedingt vom Partner prüfen lassen.
- Inländische Mindeststeuer ab Veranlagung 01.01.2025 (Neugründungen: erste 3 Jahre ausgenommen)
- Globale Mindeststeuer für Konzerne mit konsolidiertem Umsatz > 750 Mio. €
Rechtsgrundlage: Gesetz Nr. 7524 (2024)
Gültig: Inländisch ab 01.01.2025 · Pillar Two ab 01.01.2024
Quelle: BDO GlobalDirekt von den türkischen Behörden
Gesetzestexte und Leitfäden von Resmî Gazete, der Finanzverwaltung (GİB) und der staatlichen Investitionsagentur, inkl. PDF-Downloads.
Häufige Fragen zu Steuern in der Türkei
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer in der Türkei 2026?
Der Regelsatz liegt bei 25 %. Zertifizierte Hersteller zahlen auf Produktionserträge nur 12,5 %, im Istanbul Finance Center und in Freizonen kann die Last auf Exporterträge auf 0 % sinken. Eine inländische Mindeststeuer von 10 % (seit 2025, neue Firmen: erste 3 Jahre ausgenommen) begrenzt jedoch, wie weit Anreize den effektiven Satz drücken können.
Was bringt das Istanbul Finance Center (IFC) steuerlich?
Firmen mit Teilnehmerzertifikat (katılımcı belgesi) erhalten im IFC eine 100 %-Körperschaftsteuerbefreiung auf Erträge aus Transithandel und Vermittlung, dazu eine Einkommensteuer-Befreiung für qualifiziertes Personal bis zum 4-6-fachen Mindestlohn. Die Vorteile sind bis 2047 verlängert.
Zahlen Unternehmen in türkischen Freizonen Steuern?
Hersteller mit Betriebslizenz für eine Freizone sind auf Exporterträge vollständig körperschaftsteuerbefreit, gültig bis zum EU-Vollbeitritt der Türkei. Erträge aus Verkäufen ins türkische Inland unterliegen dagegen dem Regelsatz von 25 %.
Gibt es Steuervorteile für Privatpersonen, die in die Türkei auswandern?
Ja: Wer in den letzten 3 Kalenderjahren nicht steueransässig in der Türkei war, kann bis zu 20 Jahre eine Befreiung auf im Ausland erzielte Einkünfte erhalten (Gesetz Nr. 7582). Für diese Einkünfte entfällt die Steuererklärungspflicht, im Gegenzug sind zugehörige Aufwendungen nicht abzugsfähig.
Was ist die globale Mindeststeuer (Pillar Two) und betrifft sie mein Unternehmen?
Die globale Mindeststeuer von 15 % gilt nur für Konzerne mit konsolidiertem Jahresumsatz über 750 Mio. €, seit 01.01.2024. Unabhängig davon gilt seit 01.01.2025 für türkische Kapitalgesellschaften generell eine inländische Mindeststeuer von 10 % vor Abzügen (Neugründungen: erste 3 Jahre ausgenommen).
Ersetzt dieser Überblick eine Steuerberatung?
Nein. TÜRKİYEOS erstellt keine Steuerberatung, sondern koordiniert und vermittelt geprüfte, lizenzierte Steuerpartner in der Türkei. Welche Regime konkret greifen, hängt von deiner Struktur, Branche und Tätigkeit ab und muss vor verbindlicher Nutzung von einem lizenzierten Partner bestätigt werden.
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Welches Regime passt zu deinem Fall?
Welche dieser Regelungen für dich gelten, hängt von deiner Struktur, Branche und Tätigkeit ab. TÜRKİYEOS klärt das mit dir und bringt dich mit einem geprüften, lizenzierten Steuerpartner zusammen, wir beraten nicht selbst, wir koordinieren.
